Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Campervans
(Aus Gründen der Lesbarkeit wir in diesen AGB / Mietbedingungen bewusst auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter)
Der Vermieter behält sich das Rech vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen jederzeit bei Bedarf anzupassen. Änderungen treten nur für zukünftige Verträge in Kraft und werden dem Kunden / Mieter vor Abschluss eines neuen Vertrags bekannt gegeben. Bereits bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt, es sei denn, die Anpassungen sind gesetzlich oder werden einvernehmlich vereinbart!
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Campervans durch die Firma Campario, Inhaber: Mario Follrich, nachfolgend "Vermieter" genannt.
1.2 Der Mieter schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über die Nutzung des Campervans im vereinbarten Zeitraum ab.
2. Mietdauer und Übergabe
2.1 Die Mietdauer wird individuell im Mietvertrag vereinbart. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2.2 Der Campervan wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank übergeben und muss in gleichem Zustand an den Vermieter retourniert werden.
2.3 Der Rückgabetermin und -ort sind im Mietvertrag festgehalten. Eine verspätete Rückgabe führt zu zusätzlichen Mietkosten.
2.4 Die reguläre Abholzeit des Camper ist am Abholtag ab 16 Uhr. Die reguläre Rückgabezeit ist der Rückgabetag bis spätestens 10 Uhr. Eine Abholung des Campers vor 16 Uhr und eine Rückgabe nach 10 Uhr sind bei entsprechender Verfügbarkeit möglich, jedoch besteht kein automatischer Anspruch auf eine frühere Abholung oder spätere Rückgabe. Dies muss im Voraus individuell abgestimmt und vom Vermieter mündlich oder schriftlich bestätigt werden.
3. Miete, Anzahlung und Kaution
3.1 Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters.
3.2 Es ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete unmittelbar nach dem Buchungsvorgang zu begleichen. Die Buchung wird erst mit dem Tag des Einlangens der Anzahlung oder der Gesamtsumme vom Vermieter bestätigt. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Fahrzeugabholung zu begleichen.
3.3 Der Mieter hat beim Vermieter vor Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von € 750,- in bar zu hinterlegen. Diese dient der Absicherung gegen Schäden, Diebstahl oder Vertragsverstöße.
3.4 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Abzug etwaiger Kosten zurückerstattet.
3.5 Pro Buchung sind 200 Kilometer im Mietpreis inbegriffen. Jeder weitere Kilometer wird mit € 0,50 berechnet.
4. Nutzung des Fahrzeugs
4.1 Der Campervan darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden.
4.2 Der Hauptmieter muss seit mindestens 12 Monaten im ständigen Besitz eines Führerscheins und mindestens 20 Jahre alt sein.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und unter Beachtung aller geltenden Straßenverkehrsregeln zu nutzen.
4.4 Das Rauchen im Fahrzeug sowie die Mitnahme von Haustieren sind strengstens untersagt. Sollte nachgewiesen werden, dass diese Vorgabe missachtet wird, ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr von € 250,- für etwaige Reinigungsarbeiten an den Mieter zu verrechnen.
4.5 Aus Rücksicht auf nachfolgende Mieter und zur Wahrung der Innenraumpflege ist es untersagt, im Mietcamper Gerichte zu kochen, die starke oder schwer entfernbarer Gerüche hinterlassen (z.B. Fisch, sowie Gerichte mit viel Knoblauch oder Curry). Ebenso ist darauf zu achten, dass Kleidung mit extrem unangenehmen Gerüchen (z.B. Tabak, Rauch von Lagerfeuer, etc.) außerhalb des Fahrzeugs bleibt. Bei Missachtung und Notwendigkeit behalten wir uns vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben.
4.6 Fahrten ins Ausland sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
4.7 Die Vermietung des Campervans für die Nutzung bei Konzerten, Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Sollte der Mieter eine Nutzung in diesem Zusammenhang planen, ist hierfür im Vorfeld die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 900,- fällig. Der Vermieter behält sich das Recht vor, darüber hinaus entstandene Schäden oder Kosten gesondert geltend zu machen.
4.8 Für Geschwindigkeitsübertretungen, Strafen aller Art, Mautgebühren und sonstige Verstöße gegen die STVO ist der Mieter selbst verantwortlich.
5. Versicherung und Haftung
5.1 Der Campervan ist durch eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgesichert. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt € 750,-.
5.2 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen den Mietvertrag entstehen.
5.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Unfälle, Schäden oder Diebstahl unter der Rufnummer +4369916572300 zu informieren.
6. Stornierung und Rücktritt durch den Mieter
6.1 Eine Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter muss schriftlich erfolgen. Nutze diesen Link: Stornierung
6.2 Im Falle einer Stornierung fallen folgende Kosten an:
bis 60 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
6.3 Kann der Mieter den Mietzeitraum aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht antreten, entfällt die Stornogebühr bei Vorlage eines ärztlichen Attests. In diesem Fall kann der Mieter den Mietzeitraum einmalig kostenlos auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen, sofern Verfügbarkeiten bestehen. Eine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen erfolgt nicht, sondern wird auf die neue Buchung angerechnet.
6.4 Nicht verbrauchte Miettage werden dem Mieter nicht zurückerstattet.
7. Stornierung und Rücktritt durch den Vermieter
7.1 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung aus wichtigen Gründen (z. B. unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, höhere Gewalt) zu stornieren. In diesem Fall wird dem Mieter die bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Umbuchung durch den Mieter
8.1 Der Mieter hat die Möglichkeit bis 30 Tage vor Mietbeginn eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Zeitraum im gleichen Jahr vorzunehmen, sofern Verfügbarkeiten bestehen. In diesem Fall wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dem Kunden nicht retourniert, sondern auf die neue Buchung angerechnet.
9. Pflege und Endreinigung bei Rückgabe
9.1 Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe besenrein und von Müll befreit sein.
9.2 Die Außenwäsche sowie die abschließende Innenendreinigung des Fahrzeugs werden durch den Vermieter durchgeführt. Dafür wird dem Mieter eine Pauschale in der Höhe von € 150,- berechnet, die bereits im Gesamtmietpreis enthalten ist.
9.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Toilettenkassette vollständig zu reinigen und den Abwassertank vor der Rückgabe vollständig und ordnungsgemäß zu entleeren. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, fällt eine zusätzliche Gebühr von € 150,- pro nicht gereinigter oder nicht entleerter Einheit an.
9.4 Die Toilettenkassette muss bei Rückgabe trocken sein und darf keine Chemie enthalten.
9.5 Sollten erhebliche Verschmutzungen (insbesondere Baumharz) oder Schäden festgestellt werden, behält sich der Vermieter vor, weitere Reinigungs- oder Reparaturkosten von der Kaution einzubehalten.
9.6 Das Fahrzeug darf bei Bedarf ausschließlich von Hand und unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Pflegehinweise gereinigt werden. Die Nutzung von Waschanlagen, Hochdruckreinigern oder anderen automatisierten Reinigungssystemen ist ausdrücklich untersagt. Sollte der Mieter aus eigenem Interesse das Fahrzeug während der Mietdauer außen oder innen reinigen, so dürfen hierzu keine Reinigungsmittel verwendet werden, die den Lack, den Innenraum, das Möbelholz oder sonstige Oberflächen in irgendwelcher Art beschädigen können. Jede Nutzung von Reinigungsmittel bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
9.7 Sollte der Mieter während seiner Mietdauer das Fahrzeug aus eigenem Interesse außen oder innen reinigen, berechtigt dies nicht zu einer Minderung der obligatorischen Reinigungspauschale.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
10.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wels Land.
Stand: 22.05.2025